← Zur Startseite

RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 3. Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Waren und Leistungen zwischen

Velmora Design – Ahmet Cingöz, Einzelunternehmen
Grevener Damm 22
48282 Emsdetten
Deutschland
Telefon: +49 151 47962157
E-Mail: info@velmora-design.de

– nachfolgend „Velmora Design“ – und seinen Kunden. Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Das Angebot kann insbesondere Grafik- und Logogestaltung, Drucksachen, Werbeartikel, Lasergravur, personalisierte Artikel, Stickerei, DTF-Textildruck, Folienbeschriftung, Schilder und vereinbarte Montageleistungen umfassen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Velmora Design ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebote und Vertragsschluss

Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und kein rechtlich bindendes Angebot. Anfragen können über die Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich gestellt werden. Velmora Design unterbreitet dem Kunden anschließend ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt oder Velmora Design die Bestellung ausdrücklich bestätigt.

Der konkrete Leistungsumfang, Preise, Lieferzeiten und gegebenenfalls Korrekturschleifen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Die für den Auftrag vorgesehenen AGB werden dem Kunden zusammen mit dem Angebot oder jedenfalls vor seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt, beispielsweise als E-Mail-Anhang. Velmora Design weist auf ihre Geltung hin und ermöglicht ihre Kenntnisnahme. Ein bloßer Websitebesuch oder eine unverbindliche Anfrage gilt nicht als Zustimmung zu den AGB.

2a. Folienwerkstatt und Motiv-Anfragen

Die Folienwerkstatt ermöglicht die Gestaltung eigener Folienmotive sowie eine unverbindliche Anfrage an Velmora Design. Mit „Anfrage senden“ werden die angegebenen Kontaktdaten, die Motivvorschau, Entwurfsmaße, Stückzahl, gewünschte Verwendung und gegebenenfalls eine Notiz zur Angebotserstellung übermittelt. Das Absenden ist keine kostenpflichtige Bestellung und löst keinen Produktionsauftrag aus.

Eine automatische Versand- oder Eingangsbestätigung bestätigt lediglich die Übermittlung der Anfrage. Sie ist keine Annahme eines Auftrags. Ein Vertrag kommt erst nach dem unter Ziffer 2 beschriebenen Verfahren zustande. Preise, Folienmaterial, Lieferumfang, Montage und Termine werden im individuellen Angebot vereinbart.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden alle Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versand-, Montage- oder sonstige Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss im Angebot ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, frühestens jedoch nach Lieferung der Ware beziehungsweise bei Werkleistungen nach deren Abnahme. Bei individuell angefertigten Waren oder umfangreichen Designaufträgen kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.

4. Mitwirkung und Freigabe

Der Kunde stellt benötigte Texte, Logos, Bilder, Maße und sonstige Vorgaben rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereit. Entwürfe und Korrekturabzüge sind sorgfältig zu prüfen. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde insbesondere Schreibweise, Farben, Maße, Motive und Anordnung. Eine Produktionsfreigabe erfolgt ausdrücklich; Schweigen gilt nicht als Freigabe. Die Freigabe schränkt gesetzliche Mängelrechte nicht ein und entbindet Velmora Design nicht von der fachgerechten Umsetzung. Zusätzliche Kosten und Terminänderungen aufgrund nachträglicher Änderungswünsche werden vor deren Umsetzung vereinbart.

4a. Motivvorschau, Maße und Produktionsabstimmung

Die Bildschirmvorschau dient der Abstimmung des Entwurfs. Insbesondere Folienfarbe, Oberflächenwirkung und Größenwirkung können auf dem Bildschirm vom späteren Ergebnis abweichen. Vor der Produktion werden die endgültigen Maße, das Material, die Anordnung und gegebenenfalls die Montage zwischen Kunde und Velmora Design abgestimmt. Die Anfrage allein gilt nicht als Produktionsfreigabe.

Der Kunde teilt den vorgesehenen Einsatz und die Maße der zu beschriftenden Fläche mit. Velmora Design prüft die technische Umsetzbarkeit im Rahmen des vereinbarten Auftrags. Wer eine heruntergeladene SVG-Datei selbst oder durch einen anderen Betrieb verarbeitet, sollte Maßstab, Schneidekonturen, Aussparungen und Überlappungen vor dem Schneiden im verwendeten Programm kontrollieren. Gesetzliche Mängelrechte und die Haftungsregelungen unter Ziffer 11 bleiben unberührt.

4b. Stickerei, DTF und bereitgestellte Textilien

Veredelungsverfahren, Motivgröße, Position, Textil und Stückzahl werden vor Produktionsbeginn vereinbart. Stickmotive sind derzeit bis maximal 10 × 10 cm möglich; die tatsächlich geeignete Fläche hängt von Textil, Position und Motiv ab. Für DTF und Stickerei prüft Velmora Design die Eignung im Rahmen des vereinbarten Auftrags und weist auf erkennbare Einschränkungen hin.

Bei vom Kunden bereitgestellten Textilien sind Materialangaben und bekannte Besonderheiten mitzuteilen. Erforderliche Tests und deren Kosten werden vorher abgestimmt. Eine Bearbeitung erfolgt nicht auf Grundlage eines pauschalen Haftungsausschlusses; gesetzliche Mängelrechte und Ziffer 11 bleiben unberührt. Mitgelieferte Pflegehinweise sind zu beachten.

4c. Folien, Schilder und Montage

Folienart, Maße, Farbe, Einsatzort und eine etwaige Montage werden im Angebot festgelegt. Der Kunde ermöglicht den vereinbarten Zugang zur Montagefläche und teilt bekannte Besonderheiten des Untergrunds mit. Velmora Design prüft den Untergrund im Rahmen der vereinbarten Montage auf erkennbare Eignung und weist auf erkennbare Risiken hin. Zusätzliche Vorarbeiten oder Materialänderungen werden vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.

Bei Lieferung ohne Montage erhält der Kunde die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Verarbeitungshinweise. Eine Entfernung alter Folien oder eine spätere Demontage ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies vereinbart wurde. Die gesetzlichen Mängelrechte und die Haftung nach Ziffer 11 bleiben unberührt.

5. Rechte an Kundenvorlagen

Der Kunde versichert, dass er die erforderlichen Rechte an allen übermittelten Inhalten besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt Velmora Design von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung auf seinen Vorgaben oder Vorlagen beruht und er diese zu vertreten hat.

6. Designleistungen und Nutzungsrechte

Die folgenden Regelungen betreffen von Velmora Design erstellte Designleistungen. Rechte an eigenen oder rechtmäßig eingebrachten Kundenvorlagen bleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern. Durch die Nutzung der Folienwerkstatt oder eine Anfrage werden Velmora Design keine Rechte zur Veröffentlichung oder Werbung mit diesen Inhalten eingeräumt. Velmora Design darf sie ausschließlich soweit verwenden, wie dies zur Bearbeitung der Anfrage und zur Durchführung eines vereinbarten Auftrags erforderlich ist.

Soweit Velmora Design eigene Schutzrechte an Entwürfen und Arbeitsergebnissen zustehen, werden die vereinbarten Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung eingeräumt. Rechte an Kundenvorlagen und an Inhalten Dritter bleiben unberührt. Soweit das Angebot keine näheren Regelungen enthält, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vereinbarten und bei Vertragsschluss erkennbaren Verwendungszweck erforderlich ist. Exklusive Rechte und weitergehende Nutzungen werden gesondert vereinbart. Offene Arbeitsdateien, Rohdaten oder nicht ausgewählte Entwürfe sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine Veröffentlichung fertiggestellter Kundenarbeiten als Referenz erfolgt nur, wenn der Kunde vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.

7. Lieferung, Leistung und Termine

Liefer- und Fertigstellungsfristen werden im Angebot vereinbart. Als voraussichtlich bezeichnete Termine sind Schätzungen. Ist bei einem Verbrauchsgüterkauf keine Lieferzeit vereinbart oder aus den Umständen zu entnehmen, erfolgt die Übergabe spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, später Freigaben, höherer Gewalt oder anderer nicht von Velmora Design zu vertretender Umstände verlängern die Frist angemessen. Velmora Design informiert über erkennbare Verzögerungen. Gesetzliche Rechte bei Verzögerung, insbesondere Rücktritt und Schadensersatz, bleiben unberührt. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und ohne zusätzliche Versandkosten erfolgen.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Velmora Design. Vom Kunden bereitgestellte Gegenstände werden davon nicht erfasst.

9. Mängel und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ob Abweichungen in Farbe, Position, Struktur oder Maß einen Mangel darstellen, richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen und der vereinbarten Beschaffenheit. Die Personalisierung eines Produkts schränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht ein. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, zur Verfügung gestellt.

Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hierunter können individuell gravierte, bestickte, bedruckte oder anderweitig personalisierte Produkte fallen, wenn diese gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Auftrag erfüllt sind. Allein die Bezeichnung als Sonderanfertigung genügt nicht. Für eigenständige Dienstleistungen gilt dieser Ausschluss nicht.

Mit einer kostenpflichtigen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt Velmora Design nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere mit ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und vorheriger Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen wird die erforderliche Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger eingeholt. Die Anfrage oder Produktionsfreigabe allein ersetzt diese Erklärungen nicht.

11. Haftung

Velmora Design haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang übernommener Garantien und in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Velmora Design ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie ihnen nicht den Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzieht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – der Geschäftssitz von Velmora Design Gerichtsstand.